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Mitte-Fraktion mit Kompromisslösung zur Solardachpflicht

26. November 2021 –      

Einer der umstrittenen Artikel im neuen Energiegesetz des Kantons Bern will Hauseigentümer:innen künftig dazu verpflichten, auf den Dachflächen Solaranlagen zu installieren.

Die Mitte-Fraktion ist der Ansicht, dass eine derart allgemein formulierte Pflicht einen zu grossen Eingriff in die Eigentumsrechte und die Wirtschaftsfreiheit darstellt. Daher stellt die Mitte-Fraktion den Antrag, diese Verpflichtung auf Neubauten und Dachsanierungen, welche einer Gesamterneuerung gleichkommen, zu beschränken. Des Weiteren sollen diese Anlagen lediglich zur Gewinnung des Eigenenergiebedarfs dienen. Eine Verpflichtung zur Energiegewinnung für Dritte, wie sie Artikel 39 vorsieht, liegt nach Ansicht der Mitte nicht in der Kompetenz des Kantons.

 

 

Das revidierte Energiegesetz ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele.  Wir sind überzeugt, dass mit diesem Kompromissantrag ein griffiges, wirtschafts- und sozialverträgliches Gesetz vorliegen wird

Auskunft:

Jürg Rothenbühler, Grossrat, [email protected], 079 218 76 19

Bernhard Riem, Grossrat, [email protected], 079 703 06 80

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